08 September 2010

Biokraftstoffe sind wesentlicher Baustein der Mobilität der Zukunft

Deutsche Bioethanolwirtschaft begrüßt klare Positionierung zu Biokraftstoffen im Energiekonzept der Bundesregierung:
Biokraftstoffe sind wesentlicher Baustein der Mobilität der Zukunft


In ihrem am 6. September vorgestellten Entwurf eines Energiekonzepts betont die Bundesregierung die Bedeutung von Biokraftstoffen für die Mobilität der Zukunft und spricht sich für eine höhere Beimischung von Bioethanol zu Benzin aus. Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft BDBe begrüßt die klare Positionierung der Bundesregierung zu Biokraftstoffen: „Das Energiekonzept macht deutlich, dass Versorgungssicherheit, Klima- und Umweltschutz sowie Wirtschaftlichkeit im Verkehr auch langfristig nur mit mehr Biokraftstoffen erreichbar sind. Bioethanol wird in höheren Beimischungen, beispielsweise als E20, wesentlich dazu beitragen, dass wir in Zukunft Nachhaltigkeit und Mobilität verbinden können“, so BDBe-Vorsitzender MdB Norbert Schindler.

CO2-Vermeidungspotenzial ausschöpfen

Die Ankündigung der Bundesregierung, die Umstellung des Biokraftstoffquotensystems auf CO2-Vermeidungsquoten vorzuziehen, bewertet der BDBe als einen wichtigen Schritt, um das CO2-Vermeidungspotenzial von Biokraftstoffen voll auszuschöpfen. Die deutsche Biokraftstoffwirtschaft hat dies bereits im März dieses Jahres in einem gemeinsamen Memorandum gefordert.

Biokraftstoffe leisten wesentlichen Beitrag für 10%-Ziel

Der BDBe unterstützt die im Energiekonzept angekündigte Förderinitiative für die Weiterentwicklung von Biokraftstoffen. Technologien zur Erzeugung beispielsweise von Bioethanol aus Reststoffen befinden sich in der Entwicklungsphase, sind derzeit aber noch nicht marktreif. Die bereits heute verfügbaren Biokraftstoffe wie Bioethanol aus Getreide und Zuckerrüben erfüllen die EU-Nachhaltigkeitskriterien und werden den wesentlichen Beitrag leisten, um das EU-Ziel von mindestens 10 Prozent erneuerbaren Energien im Verkehr bis 2020 zu erreichen.

Quelle: BDBe.de, 08.09.2010

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15 Juli 2010

Weg für Beimischung von mehr Biosprit frei

Berlin (dpa) - Die Industrie kann herkömmlichem Kraftstoff künftig bis zu zehn Prozent Ethanol beimischen. Verpflichtet werde sie dazu aber nicht, teilte Vize-Regierungssprecher Christoph Steegmans mit.

Anbieter, die in allen Kraftstoffen Bioethanol beimischen, müssten bis 2013 eine Sorte anbieten, die höchstens fünf Prozent davon enthält, weil nicht alle Motoren mehr davon vertrügen. Mit einem entsprechenden Beschluss habe das Bundeskabinett die Voraussetzung für die Umsetzung einer EU-Richtlinie geschaffen. Wegen technischer Probleme mancher Altmotoren vor allem von Importautos war vor rund zwei Jahren das Ziel eines Ethanol-Beimischungsanteils von zehn Prozent zurückgenommen worden. Technische Bedenken seien aber ausgeräumt, sagte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums.

Quelle/ Link zur Meldung: sueddeutsche.de, 15.07.2010

Weitere Informationen zur Beimischung von Bioethanol finden Sie auf e85.biz.

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23 Mai 2009

Bundesrat stoppt Biosprit-Gesetz

Der Bundesrat hat die umstrittene Senkung der Beimischungsquote von Biokraftstoffen abgelehnt, die erst Ende April nach langem Hin und Her vom Bundestag beschlossen wurde. Damit sollte die Förderung des Einsatzes von Biosprit deutlich zurückgefahren werden.
Im Bundesrat wurde die geplante Senkung der Beimischungsquote am Freitag abgelehnt. Nun ist der Vermittlungsausschuss angerufen. Die Länder fordern offenbar weitere Steuersenkungen um dem Produktionsrückgang zu begegnen.
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11 März 2009

Ethanolbeimischung von 20 % in den USA

Laut US-Landwirtschaftsminister Tom Vilsack ist eine Ethanolbeimischung von 20% "in ein paar Jahren" ein realistisches Ziel. Erreicht werden soll dies in mehreren kleinen Schritten.

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25 Februar 2009

Zwei-Liter-Auto bald realisierbar

Vergangenes Jahr ist Ethanol als Beimischung zu Benzin und Superbenzin aus technischen Gründen ins Gerede kommen. Deutschland hat daraufhin die für 2009 geplante Beimischung von zehn Prozent zurückgezogen. Österreich peilt jedoch weiterhin die Zehn-Prozent-Marke bei Biotreibstoffen an.

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23 Februar 2009

Kein Hunger in der EU

Von einer Verknappung von Lebensmitteln durch die Bioethanolherstellung aus Getreide kann in Deutschland kaum die Rede sein. EU-weit verteilen sich Erträge und Verbrauch ganz ähnlich. Deshalb geht die EU-Kommission davon aus, dass die Nahrungsmittelproduktion bis 2020 nicht durch die Herstellung von Bioethanol aus Getreide beeinträchtigt wird, selbst wenn die geplante Vorgabe zur Beimischung von zehn Prozent Bioethanol in Benzin Gesetz werden sollte.

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19 Februar 2009

Senkung der Biospritquote

Die von der Bundesregierung im Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen vorgesehene Verschiebung der Anhebung der Biokraftstoffquote auf das nächste Jahr wird von Experten unterschiedlich beurteilt. Das wurde während einer Anhörung des Umweltausschusses am Mittwochvormittag deutlich. Die ursprünglich für Anfang dieses Jahres vorgesehene Erhöhung des Beimischungsanteils von Ethanol von 5,25 auf 6,25 Prozent soll laut Gesetzentwurf erst ab 2010 gelten und dann bis 2014 auf diesem Niveau belassen werden.

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04 April 2008

Gabriel: E10 kommt nicht

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) hat angekündigt, auf die geplante E10-Verordnung verzichten zu wollen.

Im ARD Morgenmagazin nahm Sigmar Gabriel heute dazu Stellung (zum Video).

Der Verzicht auf die höhere Ethanolbeimischung sei jedoch nicht das Ende der Biokraftstoffpolitik, so der Umweltminister.

Viele Automobilhersteller haben in den letzten Wochen den Großteil ihrer Fahrzeuge für eine zehnprozentige Ethanolbeimischung freigegeben. Die Fahrer von E10-tauglichen Fahrzeugen (hier eine Übersicht) können nun an E85-Zapfsäulen selbst das Gemisch herstellen, wobei der finanzielle Spareffekt deutlich höher liegt als bei fertig gemischtem E10.

Weitere Informationen auf e85.biz.

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20 März 2008

Ford-Benziner vertragen E10-Beimischung

19.03.2008 | 10:00 Uhr

Köln (ots) - Eine gute Nachricht für die Halter von Ford-Autos mit Benzinmotor: Baujahr unabhängig vertragen alle Ford-Fahrzeuge mit Ottomotor die künftige, bis zu zehnprozentige Beimischung von Bio-Ethanol zum Superkraftstoff - entgegen zunächst anders lautender Meldungen auch der Ford Ka und die US-Importmodelle. Einzige Ausnahme ist der Ford Mondeo SCi mit Benzin-Direkt-einspritzung (96 kW/130 PS). Der Mondeo SCi wurde von 2004 bis 2006 gebaut.

Dem Superkraftstoff ROZ 95 soll ab Anfang 2009 soll bis zu zehn Volumenprozent Bio-Ethanol (E-10) beigemischt werden. Bio-Ethanol seinerseits ist ein Alkohol, der sich aus zucker- und stärkehaltigen Pflanzen (zum Beispiel Zuckerrüben, Zuckerrohr oder Getreide) sowie in Zukunft verstärkt aus Pflanzenresten und Holzabfällen gewinnen lässt - und damit aus nachwachsenden Rohstoffen.

Ford begrüßt nicht nur die beschlossene Erhöhung des Bio-Ethanol-Anteils im Superkraftstoff, sondern versteht sich darüber hinaus auch als Pionier bei der Einführung von Fahrzeugen, die generell Bio-Ethanol tauglich sind. So war Ford in Deutschland der erste (seit Ende 2005) und lange Zeit auch der einzige Anbieter von "Flexifuel"-Fahrzeugen - also von "kraftstoff-flexiblen" Autos, die werkseitig auf den Betrieb mit E-85 (85 Prozent Bio-Ethanol, 15 Prozent Superkraftstoff) ausgelegt sind, darüber hinaus aber auch Superkraftstoff sowie jede Bio-Ethanol-Superkraftstoff-Mischung tanken können. Seit Markteinführung bis einschließlich Februar 2008 hat Ford allein in Deutschland rund 3.000 Flexifuel-Autos verkauft. Ford ist damit in Deutschland die Nummer Eins bei Bio-Ethanol-Fahrzeugen.

Ford bietet inzwischen für fünf Baureihen (Focus, C-MAX, Mondeo, S-MAX und Galaxy) jeweils "Flexifuel"-Versionen an und untermauert damit seine führende Stellung auf diesem zukunftsweisenden Segment.

Da Bio-Ethanol aus nachwachsenden pflanzlichen Rohstoffen gewonnen wird, liegt der hauptsächliche Vorteil der Ford Flexifuel-Fahrzeuge zum einen in der Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern. Außerdem liegt die CO2-Bilanz im Bio-Ethanol-Betrieb, je nach Rohstoffart und Gewinnungsprozess, um 30 bis 80 Prozent unter den CO2-Emissionen im Benzinbetrieb.

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14 Februar 2008

Klärung der E10-Vertäglichkeit bis Ende März

Nr. 023/08
Berlin, 14.02.2008

Gemeinsame Erklärung von VDA, VDIK und BMU zur Beimischung von BiokraftstoffenArtikel in Notizzettel legen.

Die Bundesregierung und die Automobilindustrie haben sich erneut gemeinsam dazu bekannt, den Anteil an Biokraftstoffen sukzessive weiter auszubauen. Damit werde ein entscheidender Beitrag zur weiteren Senkung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr geleistet, betonten beide Seiten nach einem Treffen in Berlin. Besondere Potenziale zur CO2-Reduzierung werden zukünftig im Einsatz von Biokraftstoffen der 2. Generation gesehen.

Die Biokraftstoffstrategie der Bundesregierung ist in einem zweijährigen Prozess auch unter Einbindung der deutschen Automobilindustrie entstanden. Diese Strategie hat das Ziel, in den nächsten Jahren den Anteil der Biokraftstoffe kontinuierlich zu steigern. Ein Element dieser Kraftstoffstrategie ist die Einführung von E10 (10 Volumenprozent Ethanol zum Ottokraftstoff).

Bei den Beratungen der Biokraftstoffstrategie sind alle Beteiligten davon ausgegangen, dass der weit überwiegende Anteil der Pkw mit Ottomotor E10-verträglich ist. Bekannt war aber auch, dass es Ausnahmen geben werde. So werden nur wenige Fahrzeuge, die mit Benzin-Direkteinspritzung der 1. Generation ausgerüstet sind, auf die Bestandsschutzsorte Super Plus umsteigen müssen. Die deutsche Automobilindustrie hat erklärt, es handele sich um ca. 375.000 Fahrzeuge deutscher Hersteller, das entspricht gut 1 Prozent aller in Deutschland zugelassenen Benziner, die auf Super Plus umsteigen müssen. Dies war Grundlage des Verordnungsentwurfes der Bundesregierung zur Novelle der 10. BImSchV.

Mit der Nachhaltigkeitsverordnung, die am 5. Dezember 2007 im Bundeskabinett verabschiedet worden ist, soll zudem sichergestellt werden, dass nur Ethanol dem Kraftstoff beigemischt wird, das klar definierten Nachhaltigkeitskriterien genügt und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leistet.

Inzwischen wurden öffentliche Zweifel an den vorgelegten Zahlen erhoben. Deshalb hat am 13. Februar 2008 ein Gespräch mit dem Verband der Automobilindustrie (VDA), dem Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) stattgefunden. Es wurde mit dem BMU vereinbart, dass VDA und VDIK sowie deren Mitgliedsunternehmen bis Ende März 2008 die Pkw mit Ottomotor benennen, die nicht für E10 geeignet sind und weiterhin mit konventionellem Kraftstoff E5 in der Qualität Super Plus betrieben werden müssen. Erst wenn von Seiten der Automobilindustrie diese Voraussetzungen geschaffen sind, wird das Bundesumweltministerium die Verordnung (10. BImSchV) dem Bundeskabinett zur abschließenden Beratung vorlegen.

Die Fahrzeughersteller werden ihre Kunden über die E10-Verträglichkeit der Fahrzeuge informieren. Sollte es wider Erwarten in Einzelfällen zu Problemen mit der E10-Verträglichkeit kommen, wird die Automobilindustrie eine verbraucherfreundliche Regelung sicherstellen.

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