Kein Hunger in der EU
Von einer Verknappung von Lebensmitteln durch die Bioethanolherstellung aus Getreide kann in Deutschland kaum die Rede sein. EU-weit verteilen sich Erträge und Verbrauch ganz ähnlich. Deshalb geht die EU-Kommission davon aus, dass die Nahrungsmittelproduktion bis 2020 nicht durch die Herstellung von Bioethanol aus Getreide beeinträchtigt wird, selbst wenn die geplante Vorgabe zur Beimischung von zehn Prozent Bioethanol in Benzin Gesetz werden sollte.
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Labels: Beimischung, Bioethanol, EU, Gesetz, Getreide
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